VG Würzburg: Baugenehmigung für eine Gemeinschaftsunterkunft für 100 Flüchtlinge, Klage der Standortgemeinde gegen Baugenehmigung unter Abweichung nach § 246 Abs. 14 BauGB, Gewerbegebiet, Veränderungssperre, Erteilung einer Ausnahme von der Veränderungssperre, Befristung der Baugenehmigung, dringend benötigte Unterbringungsmöglichkeit im Gebiet der Gemeinde, in der sie entstehen soll, Wahrung gesunder Wohnverhältnisse, Rückbauverpflichtung, Sicherstellung des Rückbaus, Planungshoheit der Gemeinde
Urteil vom 09.10.2025 – W 5 K 25.421